Immer wieder neue Vorschriften – wie zum Beispiel ab Januar 2015 das Mindestlohngesetz erfordern hohe Kompetenz bei der Gehaltsabrechnung. Und nach wie vor gibt es zudem unzählige Gestaltungsmöglichkeiten, wie Sie Lohnbestandteile mit minimaler Abgabenbelastung auszahlen können. lagern Sie das komplizierte Thema Lohnbuchhaltung auf die Kanzlei Gesierich aus. Wir beraten Sie dazu, damit Sie so wenig Lohnsteuer und Sozialabgaben wie legal möglich abführen müssen. Das Ergebnis: Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter und weniger Kosten für Ihr Unternehmen.
Gehaltsabrechnungen der Steuerkanzlei Gesierich erhalten Sie auf Wunsch als PDF-Dokument oder in Papierform.
Als neuen Service bieten wir an, dass Ihre Mitarbeiter die Gehaltsabrechnung elektronisch bei der DATEV abrufen. Das funktioniert wie folgt.